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Zurück zur Gruppenübersicht... Diskussionsverlauf: Androhung Staatsantwaltschaft... ¿!
09.02.2005 15:27
![]() ![]() ![]() ich hatte hier vor geraumer Zeit schon mal eine Frage gestellt, die meineserachtens aber nicht zufriedenstellend beantwortet wurde...das Problem ist deswegen noch nicht gelöst und geht jetzt in die nächste Instanz...
Es geht darum, das ich mich zu einem Fitnessstudiovertrag hinreißen lassen hab. Ich hatte ein Gespräch dort und die Inhaber hatten mir einen Vertrag unterschreiben lassen, der aber erst Gültigkeit ab dem 01.01.2005 hatte.(War schriftlich geregelt). Aus persönlichen Gründen wollte ich von dem Vertrag zurpücktreten, bevor er überhaupt begonnen hat. Ich habe eine schriftliche Kündigung eingereicht, doch die wurde nicht akzeptiert, jetzt steht mir bald die Staatsanwaltschaft vor der Tür. Meine nochmalige Frage ist, ist es möglich von diesem Vertrag zurückzutreten, bevor er überhaupt begonnen hat? Bitte keine Links, danke
!!
09.02.2005 23:43 ![]() ![]() ![]() Juristische Spitzfindigkeiten können doch hier auch gegen 1000 Zacks nicht stichhaltig und wasserfest erwartet werden! Wenn Sie 3 Anwälte fragen, werden Sie dazu auch nie gleichlautende Antworten erhalten.
Vor die Tür kommt kein Staatsanwalt - es handelt sich um eine Zivilklage (vorerst Mahnklage). Wer ein Geschäft aufsucht um einen Vertrag abzuschließen, kann nicht einseitig zurücktreten. Natürlich werden Sie Haare lassen müssen. Begegnen Sie einer Zahlungsaufforderung mit einem Brief (eines Anwaltes), dem ein ärztliches Attest beiliegt, wo wegen Kreislauf- oder anderen Problemen von sportlichen Belastungen auf Dauer abzuraten ist. Wenn nicht schon vorher ein günstiger Vergleich (wie die Stornogebühr beim Rücktritt von einer noch nicht angetretenen Urlaubsreise!!!) erreicht wurde, so wird auch bei einer gerichtlichen Verhandlung nur eine Abschlagszahlung (+ anteilige Verfahrenskosten) zu leisten sein. Der Betreiber wird sicher nicht auf alles verzichten - außer er kommt ganz schlecht in den Medien weg und hat sonst etwas auszubügeln oder zu verbergen. Das gibt es. Hier könnte z.B. Angst vor Kontrollen durch Behörden, Finanzamt, Gesundheitsamt etc. geschürt werden oder einfach Angst, negativ in den Medien zu erscheinen. ...kein Link...;-))
09.02.2005 23:55 ![]() ![]() ![]() Die Vorwürfe, dass 'ihreserachtens' wegen nicht zufriedenstellender Beantwortung das Problem jetzt in die nächste Instanz geht, hätten Sie getrost unterlassen können. Hier fühlt sich nämlich mit Sicherheit niemand für Ihr unvernünftiges Handeln schuldig!
10.02.2005 07:47 ![]() ![]() ![]() eine konkrete Antwórt kann ich deinem Gewirr von Sätzen nicht erkennen...und ein unvernünftiges Handeln ist es nicht, dann schau mal in die Rubrik der Fitnessstudioverträge, ich bin nicht die einzige mit so einem Problem, vielleicht hast du die Frage auch nicht verstanden, aber egal.
"Natürlich werden Sie Haare lassen müssen. Begegnen Sie einer Zahlungsaufforderung mit einem Brief (eines Anwaltes), dem ein ärztliches Attest beiliegt, wo wegen Kreislauf- oder anderen Problemen von sportlichen Belastungen auf Dauer abzuraten ist." Was hat das mit meiner Frage zutun?
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