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Ich habe im WS11/12 angefangen zu studieren und bin jetzt im 3. Semester. Seither habe ich 29 ECTS-Punkte erreicht, will aber aufgrund von persönlichen Gründen das Studium nach dem 3. Semester abbrechen. Meine Frage ist: Muss ich eine Prüfung im 3. Semester absolvieren um die Familienbeihilfe nicht zurückzahlen zu müssen oder kann ich es auch mit 0 ECTS abschließen?