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Zurück zur Gruppenübersicht... Diskussionsverlauf: kündigung wegen krankheit nach ruhezeit ¿!
21.05.2005 16:26
![]() ![]() ![]() Hallo, ich habe letztes Jahr(Juni-04) mein 2 Jahresvertrag wegen Krankheit ruhen lassen.(Vertrag wäre im Sep.04 abgelaufen) Da ich immer noch beschwerden habe und nochmal operiert werden müsste ( Op datum steht noch nicht fest) wollte ich mein Vertag kündigen.Ich habe ein Attest beigefügt in dem der Arzt das Trainieren als nicht empfehlenswert einstuft. Die Kündigung wurde mit folgenderder Begründung abgelehnt: die Kündigung wäre erst, nach vereinbarten Vertragsbedingungen zum 30.11.2006 möglich und dass ich ein Attest einreichen sollte, in dem eine medizinische Trainingstherapie ausdrücklich verboten wird, da dies zu einer Verschlechterung des gesundheitszustandes führen würde. Ist diese Erklärung rechtskräftig? bitte um Hilfe. Danke N.R.
21.05.2005 17:53 ![]() ![]() ![]() Reden sie einfach mit ihrem Arzt, der sol lrein schreiben das sie weder trainieren könne noch das von dem Fitnesscenter angesprochene "medizinische Trainingstherapie ausdrücklich verboten",sodass das Center keine Argument mehr hat. Ein Kündigungsgrund ist eben, dass man nicht mehr trainieren kann, zu weit weg wohnt (wegen umziehen),.... aber wenn sie mit ihrem Arzt reden, dann wird er ihnen schon was zusammen schreiben....
!!
23.05.2005 07:26 ![]() ![]() ![]() Die wollen Dich nur mürbe machen und hoffen, dass Du klein beigibst. Einen ruhenden Vertrag zu verlängern, ist rechtswidrig! An Laufzeit fehlen nur noch 4 Monate. Sogar bei einer normalen Kündigung jetzt (ohne notwendige Operation als Grund für den Sofortausstieg) würdest Du nach 4 Monaten draußen sein!
Schreib daher nach Erwähnen der rechtlich korrekten und mit dem (besseren) Attest bekräftigten s o f o r t i g e n Kündigung etwa: >> Da mein Vertrag noch 4 Monate aufrecht wäre und ich mich auch ohne meine Erkrankung nicht für eine Verlängerung entschieden hätte, müssen Sie meine Kündigung des Vertrages auch so akzeptieren. Die von Ihnen vorgenommene Vertragsverlängerung entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. << Lass Dir das vom Verbraucherschutz bestätigen. Außerdem kann der Vertrag theoretisch noch weitere Jahre ruhen, so lange ein Grund vorhanden ist, der bereits akzeptiert wurde.
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