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Zurück zur Gruppenübersicht... Diskussionsverlauf: Kündigung Fitnessstudio die 1000. ¿!
12.07.2006 09:56
![]() ![]() ![]() Hallo zusammen, mein Fitnessstudio teilte mir heute (11.07.) mit, dass sich mein Monatsbeitrag aufgrund gestiegener Kosten ab 01.08. erhöhen wird. Da ich sowieso kaum noch zeit finde dort zu trainieren, würde ich diese Gelegenheit gerne nutzen, um den Vertrag zu kündigen. In den AGB's des Vertrags finden sich keinerlei Klauseln, die sich mit Beitragserhöhungen und deren Fristen befassen. Kann ich diesbezgl. Aufgrund der Erhöhung kündigen?
Danke
!!
13.07.2006 14:04 ![]() ![]() ![]() Ja.
Ich nehme an, dass das Gesetz nicht nur für Versicherungsverträge gilt. Es wurde dahingehend verbessert, dass nicht 5% Erhöhung eintreten muss, sondern bei jeder Erhöhung zum Eintrittszeitpunkt der Erhöhung! Die Kündigung dürfen Sie bis 1 Monat nach Verständigung über die Erhöhung einreichen. Zitat Stiftung Warentest (Link): > Kündigung wegen Beitragserhöhung bei Vertragsabschluss ab 29.07.1994 Kündigungstermin: Kündigung zu dem Termin möglich, an dem die Erhöhung wirksam wird. Frist: Innerhalb eines Monats ab Erhalt der Mitteilung über die Beitrags- erhöhung. www.stiftung-warentest.de/online/versicherung_v...
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