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Zurück zur Gruppenübersicht... Diskussionsverlauf: Fitnesstudio - Nachzahlung für Getränke - 3 Jahre ¿!
18.12.2005 10:44
![]() ![]() ![]() Hallo, wir habe folgende Frage. Mein Mann ist seit 2001 Mitglied in einem Fitnessstudio. 2001 zahlte er einmalig 5 Euro pro Monat für Getränke - von Dez.02 bis Sept. 03. Im Oktober leistete er dann eine 2 Jahresvorauszahlung seines Mitgliedbeitrages und damals sagte man ihm, dass in diesem Mitgliedsbeitrag die Getränke inbegriffen wären. Auch im Oktober 2005 (als vor 3 Monaten) bezahlte er wieder für 24 Monate im voraus. Nun erhielten wir heute ein Schreiben vom Fittnesstudio, dass aufgrund eines Systemfehlers der Mitgleidsbeitrag faalsch berechnet wurde und wir ab Okt. 03 je 5 Euro pro Monat nachzahlen sollen ? Ist das rechtens ? Immerhin bestätigten meinem Mann die Trainer mehrmals, dass die Getränke mit im Beitrag wären ! Danke für Eure Antworten.
gruß Sandra
18.12.2005 13:18 ![]() ![]() ![]() Was steht im Vertrag drinnen bezüglich dem was inbegriffen ist und Kosten für die Getränke?
18.12.2005 21:10 ![]() ![]() ![]() Natürlich gelten nur schriftliche Vertragsinhalte.
Jede Änderung des Vertragsinhaltes muss schriftlich erfolgen und kann, wenn es sich um wertmäßige Anpassungen handelt, nur ab dem neuen Vertrag - also auch zum Zeitpunkt der Verlängerung - erfolgen. Wenn Sie im Voraus bezahlt haben, stehen Ihnen die Leistungen, für die Sie laut Vertrag bezahlt haben, zu. Alle Änderungen, die nicht ausdrücklich im Vertrag vorbehalten sind, ermächtigen Sie außerdem zur Kündigung. Das hilft nicht viel. Das Studio erhöht eigentlich den Monatsbeitrag und rechnet damit, ihnen die Freigetränke zu verwehren, falls Sie nicht zahlen. Dann aber wird der Vertrag nicht erfüllt. Den Verbraucherschutz oder einen Anwalt würde ich zur Absicherung fragen, bevor Sie dem Studio schriftlich(!) entgegnen, dass Sie: >> Rechtsauskunft eingeholt haben und dieser zufolge /das Studio/ die ursprünglichen Vertraglich vereinbarten Leistungen bis zum Ende der Laufzeit zu erbringen habe! << Selbst wenn das Studio als Vertragspartner das Recht zur Kündigung hat und den Vertrag auflösen will, haben Sie das Recht, weiterhin bis zum Ende der Kündigungsfrist und nach Rückzahlung des anteiligen(!) Beitrages zu trainieren UND gratis Getränke zu erhalten. Im Vertrag (oder Hausordnung) steht wahrscheinlich, dass mitgebrachte Getränke nicht gestattet sind. Das wurde bereits obergerichtlich als unwirksam festgestellt. Vieles steht schon bei früheren Fragen zum Thema: www.tripple.net/contator/aufzack/su...
!!
19.12.2005 05:37 ![]() ![]() ![]() Da Sie wahrscheinlich nicht der einzige sind, der mit dieser dubiosen Geldbeschaffungsaktion des Studiobetreibers konfrontiert ist, rate ich zu einer gemeinsamen Aktion von mindestens 3 Mitstreitern über einen vom Konsumentenschutz genannten Rechtsanwalt. Daraus wird ein Urteil entstehen, das diese Vorgehensweise untersagt - und Sie müssen nicht einzeln um Ihr Recht streiten.
Nehmen Sie auch mit der ARD Kontakt auf und berichten Sie diesen absurden Fall: www.ratgeberrecht.de/kontakt.html Dort können Sie Rat einholen: Die Verbraucherzentralen können Sie bei allen Fragen rund um das Verbraucherrecht in Anspruch nehmen. Zudem gibt es in einzelnen Bundesländern Rechtsberatungsstellen bei den Amtsgerichten.
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